Anlagenordnung

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REITHALLEN- UND REITANLAGENORDNUNG:

Die Reitanlagen sind Eigentum des Reitclub Eckental e.V. und dürfen von allen Mitgliedern (Schnuppermitgliedern) unter Beachtung der Reithallen- und Reitanlagenordnung genutzt werden. Die Nutzung der Anlagen unterliegt der Nutzungsgebühr und erfolgt auf eigene Gefahr!

Fremdreiter sind anzumelden!

Das Vereinseigentum ist pfleglich und umsichtig zu behandeln, dies gilt auch für Hindernismaterial und andere Gerätschaften. 

Schuldhaft verursachte Schäden sind schnellstens vom Verursacher zu beheben, andernfalls erfolgt eine Reparatur gegen Rechnung. Jeder Schaden ist unverzüglich dem Vereinsausschuss zu melden.

Die Reithalle und der Außenplatz sind nach Benutzung immer abzumisten! Gegebenenfalls ist der Misteimer zu leeren.

Unterrichtsstunden:

Es darf nur ein Reitlehrer unterrichten. Der Reitunterricht ist mit genauer Zeitangabe, Name des Reiters und mit einem „U“ im Hallenplan einzutragen. 

Hinfällige Eintragungen sind rechtzeitig zu streichen!

Auf den Unterrichtnehmenden ist Rücksicht zu nehmen. TROTZDEM gelten die üblichen Bahnregeln!

Longieren:

Longiert werden darf nur in der Reithalle. Aus Sicherheitsgründen darf nur mit Trense und jeweils ein Pferd longiert werden, wenn andere Pferde in der Halle sind.

Longenarbeit ist mit genauer Zeitangabe rechtzeitig in den Hallenplan einzutragen.

Befinden sich bereits 4 Reiter in der Halle, ist bei diesen anzufragen, ob longiert werden darf. Bei nur einer Gegenstimme ist das Longieren zu unterlassen. Steht allerdings der Longeeintrag im Hallenplan, haben die anderen Reiter dies zu akzeptieren. 

Freilauf/Wälzen:

Freilauf und Wälzen ist erlaubt, sofern der Hallenboden danach wieder begradigt wird.

Freispringen:

Freispringen ist in den SWB-Fenstern (Samstag und Sonntag) gestattet. Hierfür muss sich in den Hallenplan eingetragen werden. Der Hallenboden ist danach wieder zu begradigen und die Sprünge sind ordentlich aufzuräumen.

Handpferd/2. Pferd:

Es ist nicht erlaubt Handpferde mit sich zu führen oder wartende Pferde in der „Ecke“ abzustellen. Dies stört den aktiven Reitbetrieb und birgt zudem Gefahren.

Mittwoch:

Mittwochs ist es gestattet bis zu zwei Hindernisse in der Reithalle aufzubauen, sofern der aktive Reitbetrieb nicht gestört wird und alle anwesenden Mitreiter einverstanden sind.

Hunde:

Hunde sind in der Reithalle nur auf der Tribüne gestattet. Dort sind sie an der Leine zu führen.

Alle Reiter sind verpflichtet fair und rücksichtsvoll zu reiten und sich den Inhalten des Tierschutzgesetzes konform zu verhalten!
Die allgemein gebräuchlichen Bahnregeln sind zu beachten! Der Hufschlag ist im Schritt generell freizuhalten!
Es wird empfohlen die Anlagen des Reitclub Eckental nur in korrekter Reitmontur zu nutzen!